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   BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95   

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https://dejure.org/1997,3591
BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95 (https://dejure.org/1997,3591)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1997 - 4 AZR 390/95 (https://dejure.org/1997,3591)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1997 - 4 AZR 390/95 (https://dejure.org/1997,3591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Arbeitnehmerin (Lehrkraft an der Bildungsanstalt für hauswirtschaftliche und sozialpädagogische Berufe) auf Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe - Vorliegen der Voraussetzungen der Vergütungsgruppe III Bundesangestelltentarif (BAT) - Auslegung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Technischen Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1800
  • NZA-RR 1997, 411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Wie der Senat bereits in den Urteilen vom 6. September 1989 (- 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27) und vom 18. Mai 1994 (- 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 39 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) ausgeführt hat, ist auch der Nichterfüllererlaß des Kultusministers NRW nach den Regeln des Verwaltungsrechts auszulegen.

    Nur soweit Lehrer an beruflichen Schulen von den speziellen Tätigkeitsmerkmalen der Ziff. 6 des Erlasses nicht erfaßt sind und in der Tätigkeit von Studienräten überwiegend Unterricht in einem wissenschaftlichen Fach erteilen, kommt für sie über die Verweisungsbestimmung in Ziff. 6.5 des Erlasses eine Eingruppierung nach Ziff. 4.3 des Erlasses in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 -, n.v.).

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 91/88

    Eingruppierung von Lehrern nach der Anlage 1 a Vergütungsgruppe IV a

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (vgl. auch BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 91/88 -, n.v.).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Wie der Senat bereits in den Urteilen vom 6. September 1989 (- 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26, 27) und vom 18. Mai 1994 (- 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 39 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) ausgeführt hat, ist auch der Nichterfüllererlaß des Kultusministers NRW nach den Regeln des Verwaltungsrechts auszulegen.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. statt vieler: Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAGE 41, 358 [BAG 09.02.1983 - 4 AZR 267/80] = AP Nr. 1 zu § 21 MTL II; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70

    Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. statt vieler: Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 01.02.1995 - 11 (9) Sa 1545/94

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin (grad.) mit zusätzlicher Qualifikation als

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 1995 - 11 (9) Sa 1545/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 273/00

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin an einer beruflichen Schule

    Eine Überqualifikation ist jedoch eingruppierungsrechtlich unbeachtlich (vgl. BAG 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 58).

    Die nach den Regeln des Verwaltungsrechts vorzunehmende Auslegung, wonach nach dem wirklichen Willen des Normgebers zu forschen ist (BAG 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 58), ergibt, daß zwar der Wortlaut die Auslegung zuläßt, daß kumulativ ein Unterricht im berufstheoretischen und im allgemeinbildenden Bereich erforderlich sein kann, um die Eingruppierungsvoraussetzungen zu erfüllen.

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99

    Eingruppierung einer Lehrerin - Anwendbarkeit des sog. Nichterfüllererlasses des

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (BAG 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 58 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14

    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines

    Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zeitgemäß eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, die diese Lehrereingruppierungsrichtlinien noch als Regeln angesehen hat, deren Auslegung nach dem Verwaltungsrecht vorzunehmen sei (BAG, Urteil vom 05.03.1997, AZ: 4 AZR 390/95 - Juris Randnummer 22; bereits offen gelassen in der Entscheidung des BAG, vom 18.03.2009, AZ: 4 AZR 79/08 - Juris Randnummer 20).
  • LAG Hamm, 19.05.1999 - 18 Sa 847/98

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst ;

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  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 275/97
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (statt vieler: BAG Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2011 - 1 Sa 330c/10

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Grund- und Hauptschullehrer

    Ein wichtiges Kriterium ist daher der Gesamtzusammenhang der Regelung des einzelnen Erlasses (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 390/95 - JURIS, Rn. 22).
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